Einmal pro Jahr flattert eine Heizkostenabrechnung in deinen Briefkasten. Aber mal ehrlich – weißt du, was genau sich hinter den unterschiedlichen Zahlen und Posten verbirgt? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Nicht ohne ein Gesetz
Wie vieles in Deutschland ist auch die Abrechnung der Heizkosten gesetzlich festgehalten – in der sogenannten Heizkostenverordnung. Die wiederum wird vom Verbraucherschutz geregelt. Vermieter sind also gesetzlich dazu verpflichtet, den Verbrauch zu messen und dann eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Damit diese richtig erfasst wird, müssen Mietwohnungen mit Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzählern ausgestattet sein.
Doch was genau ist eigentlich ein Heizkostenverteiler? Das ist ein ziemlich kompaktes Gerät, das sich immer direkt am Heizkörper befindet und die Summe der Temperaturdifferenzen zwischen Raum und Heizfläche erfasst. Und somit die Heizkosten bestimmen kann.
Heizkosten versus Betriebskosten
Einmal jährlich bekommst du als Mieter deine Heizkostenabrechnung. Sie wird grundsätzlich in Textform aufgeschlüsselt, muss alle Gesamtkosten aufzeigen, ihr Abrechnungszeitraum muss erkennbar sein und geleistete Vorauszahlungen müssen verrechnet werden.
Manchmal wird sie auch mit den Betriebskosten verwechselt. Ehrlich gesagt kann man da auch schon mal durcheinanderkommen. Unter Betriebskosten fallen zum Beispiel die Grundsteuer, die Kosten für die Müllabfuhr, die Gebäudereinigung und Versicherungen.
Die Heizkosten dagegen sind die Kosten, die durch Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen. Im Gegensatz zu den Betriebskosten müssen sie für den Mieter verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Allerdings ist es gesetzlich geregelt, dass nur ein Teil der Heizkosten nach dem Verbrauch abgerechnet werden darf. Dieser Anteil liegt zwischen 50 – 70% und wird von dem Vermieter festgelegt. Die restlichen Prozent werden – in der Regel – nach der Wohnfläche verteilt.
Und so liest du deine Rechnung richtig
Jede Heizkostenabrechnung beginnt mit der Aufstellung aller Heizkosten und der Nennung des Abrechnungszeitraums. Hier erfährst du dann auch direkt, ob du nachzahlen musst oder Geld zurückerstattet bekommst.
Der erste Teil zeigt dann die Kosten für den Brennstoffkauf auf, also die Ausgaben für Gas, Öl oder Fernwärme und deren Anlieferung.
Danach werden in der Regel die Heiznebenkosten aufgelistet. Dazu zählen zum Beispiel die Wartungskosten der Heizung, die Gebühren der Heizkostenverteilung und für den Schornsteinfeger und die Betriebsstromkosten der Heizungsanlage. Auch die Kosten für die Verbrauchsmessung und für die Erstellung der Abrechnung zählen dazu.
Abschließend werden dir der tatsächliche Verbrauch und die Gesamtkosten aufgezeigt und mit der ebenfalls von dir aufgeführten Vorauszahlung verrechnet. So siehst du dann den Betrag, den du noch zu zahlen hast. Oder im besten Fall wiederbekommst.
Übrigens: Nicht über die Heizkosten abgerechnet werden dürfen Reparaturkosten und Kosten für Versicherungen und Finanzierung von Heizanlagen.
Und die nächste Heizkostenabrechnung?
Da können wir dir nur sagen, dass sie auf alle Fälle kommen wird. Nämlich einmal jährlich. Hier entscheidet der Vermieter über den Abrechnungszeitraum. Dieser liegt bei zwölf Monaten. Wie hoch deine Heizkostenabrechnung ausfallen wird, können wir dir leider nicht vorhersagen. Denn das hängt maßgeblich von drei Faktoren ab: dem Wetter, den Energiepreisen und deinem ganz persönlichen Heizverhalten.
Keiner dieser drei Faktoren lässt sich exakt vorhersagen. Aber einen kannst du selbst beeinflussen – dein Heizverhalten. Und wie du dabei mit ein paar Tipps und Tricks bares Geld sparen kannst, haben wir dir hier zusammengefasst.